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GEMEINSCHAFTSPRAXIS
Dr. med. Georg Deichhardt
Praktischer Arzt - Naturheilverfahren
Chirotherapie - Akupunktur
Ursula Deichhardt
Praktische Ärztin
Waldstraße 19 - Tel. 09846-222

91472 Ipsheim


Auf dieser Seite erhalten Sie in Zukunft immer mehr aktuelle Informationen aus unserer Praxis, sowie zu aktuellen Gesundheitsthemen und mehr. Es lohnt sich also immer wieder, einen Blick auf diese Seite zu werfen.

Laktatstufentest

Praxisurlaub

Pneumokokkenimpfung


Grippeimpfung
 


Gesundheitszeugnis


Neues auf der Homepage

Laktatstufentest
Unter dem Punkt Leistungsdiagnostik finden Sie eine Beschreibung unseres Laktatstufentestes, welcher es Ihnen ermöglicht ihre optimalen Trainingsbereiche festzulegen.

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Neues auf der Homepage
Unter dem Punkt Unsere Praxisräume finden Sie einen kleinen "virtuellen Rundgang" durch unsere Praxisräume. Auch hier gilt: Die Bilder sind nicht perfekt, aber selbstgemacht!

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Praxisurlaub

 

 Praxisurlaub
  Vom 26.02.2024 bis 08.03.2024
finden keine Sprechstunden statt.


Wir werden von allen anwesenden Kolleginnen und Kollegen vertreten.
An den Wochenden, sowie am Mittwochnachmittag

wenden Sie sich zur Vertretung bitte an den:
Hausärztlichen Bereitschaftsdienst. Telefon: 116 117

Wir beteiligen uns an der KVB-Bereitschaftspraxis am Krankenhaus Neustadt a.d.Aisch.
Unsere Patienten können diese ohne Voranmeldung zu folgenden Zeiten aufsuchen:
Samstag, Sonntag und Feiertag von 9 bis 21 Uhr
Mittwoch und Freitag von 15 bis 21 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr


In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle. Telefon: 112

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Grippeimpfung

Sind Sie schon gegen Grippe geimpft ?
Jedes Jahr aufs Neue kommt zwischen Dezember und Februar die gefürchtete Grippewelle auf uns zu. Und in jedem Jahr haben sich die Grippeviren etwas verändert, sie sind mutiert. Daher ist es nicht möglich, aufgrund einer früheren Grippeerkrankung immun gegen weitere Infektionen zu werden. Im Gegensatz zu allen anderen Impfungen heißt es also jedes Jahr.

Die Grippeimpfung ist ab Anfang Herbst fällig !

Die Grippeviren kommen in vielen verschiedenen Formen bei Menschen und Tieren vor. Dort, wo in landwirtschaftlichen Betrieben Mensch und Tier eng beieinander leben, können sich Menschen- und Tiergrippeerreger vermischen und neue, teils hochgefährliche Erregertypen bilden. Das geschah zuletzt bei der Hühnergrippe, die in in Honkong ausbrach und mehrere Menschenleben forderte. Neue Erregertypen entstehen sehr oft in Asien. Bis sie um die halbe Welt herum zu uns gelangen, bleibt meist eine Frist von mehreren Monaten, in denen ein Impfstoff hergestellt werden kann.

Wer sollte überhaupt geimpft werden ?
Zunächst einmal Personen, die im medizinischen Bereich tätig sind und daher größere Ansteckungsgefahr haben. Auch für Personen , die an Arbeitsplätzen mit viel Publikumsverkehr arbeiten, wäre ein Impfschutz angebracht. Des weiteren sollten Personen, die aufgrund Ihres Alters (über 60 Jahre) oder anderer Erkrankungen (z.B. Herz-, Lungen-, Zuckerkrankheit) einen geschwächten Immunschutz haben, sich lieber impfen lassen.

Lohnt sich die Impfung ?
"Eigentlich wird doch jeder einmal im Winter grippekrank , und das verläuft doch fast immer harmlos.....Und außerdem sind Sie letztes Jehr trotz Impfung grippekrank gewesen ?"
Da verwechseln die meisten Leute die echte Virusgrippe mit einem sogenannten grippalen Infekt. Der grippale Infekt verläuft in der Tat meist harmlos. Er wird durch verschiedene Erreger verursacht, die mit dem echten Grippevirus nichts zu tun haben. Daher kann auch die Impfung nicht dagegen helfen. Andererseits ist die echte Grippe , auch Influenza genannt, eine lebensbedrohliche Krankheit. In jedem Jahr sterben mehrere 10000 Leute an der echten Grippe. Manchmal bildet der Influenza-Virus eine so gefährliche Variante aus, daß nicht mehr zehntausende, sondern hunderttausende von Menschen daran sterben. Die letzte große Epidemie 1918/19 tötete mehr Menschen als die Pest im Mittelalter. Ähnliches kann uns auch heute wieder passieren. Das wäre um so gefährlicher, als der starke internationale Fernverkehr für eine schlagartige weltweite Verbreitung der Grippeviren sorgen würde, für die dann letzten Endes nicht mehr rechtzeitig geimpft werden könnte.
Aber auch bei den weniger virulenten ( krankmachenden ) Grippestämmen gilt :

Die echte Grippe ist immer eine schwere, oft lebensbedrohliche Erkrankung. Überlegen Sie sich, ob nicht eine Vorbeugung für Sie angebracht wäre. Noch ist Zeit für eine Impfung

Die Impfung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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Pneumokokkenimpfung

Die sogenannten Pneumokokken sind Bakterien, welche Hirnhaut-, Mittelohr- und vor allem sehr schwere Lungenentzündungen verursachen können. Diese Bakterien sind sehr weit verbreitet und werden durch Speicheltröpfchen, etwa beim Niesen, Husten oder Sprechen übertragen. Breiten sich diese Bakterien zum Beispiel in der Lunge aus, können Sie, vor allem bei älteren oder abwehrgeschwächten Menschen sehr schwere, zum Teil tödliche Entzündungen hervorrufen.

Aus diesem Grunde empfiehlt die ständige Impfkommission des Gesundheitsministeriums die Impfung gegen Pneumokokken für alle Menschen über 60 Jahre und für alle chronisch Kranke (Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, Zuckerkrankheit oder Immunschwäche).

Die Impfung besteht aus nur einer, sehr gut verträglichen Spritze, der Impfschutz hält für ca. 5-6 Jahre. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Tun Sie etwas für Ihre Gesundheit !!
Lassen Sie sich möglichst rasch impfen !!

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Gesundheitszeugnis
Das Bundesseuchengesetz hat sich zum 1.1.2001 geändert. Das bisherige Gesundheitszeugnis gilt weiterhin.

Nach §43 des Infektionsschutzgesetzes ist nun eine ausführliche schriftliche und mündliche Belehrung für das Gesundheitszeugnis notwendig. Diese Belehrung vermittelt Maßnahmen der persönlichen Hygiene, sowie Kenntnisse von Krankheiten, welche ein Arbeitsverbot im Lebensmittelbereich nach sich ziehen. Maßnahmen der Lebensmittelhygiene sind nicht im Bundesseuchengesetz beinhaltet (und sind somit nicht Bestandteil der Belehrung), sondern werden in der gültigen Hygieneverordnung geregelt.

Wir sind vom staatlichen Gesundheitsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ermächtigt und beauftragt die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die Bescheinigungen auszustellen.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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