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Grippeimpfung Die Grippeimpfung ist ab Anfang Herbst fällig ! Die Grippeviren kommen in vielen verschiedenen Formen
bei Menschen und Tieren vor. Dort, wo in landwirtschaftlichen Betrieben Mensch und
Tier eng beieinander leben, können sich Menschen- und Tiergrippeerreger vermischen
und neue, teils hochgefährliche Erregertypen bilden. Das geschah zuletzt bei der
Hühnergrippe, die in in Honkong ausbrach und mehrere Menschenleben forderte. Neue
Erregertypen entstehen sehr oft in Asien. Bis sie um die halbe Welt herum zu uns gelangen,
bleibt meist eine Frist von mehreren Monaten, in denen ein Impfstoff hergestellt werden
kann. Die echte Grippe ist immer eine schwere, oft lebensbedrohliche Erkrankung. Überlegen Sie sich, ob nicht eine Vorbeugung für Sie angebracht wäre. Noch ist Zeit für eine Impfung Die Impfung wird von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Die sogenannten Pneumokokken sind Bakterien, welche Hirnhaut-, Mittelohr- und vor allem sehr schwere Lungenentzündungen verursachen können. Diese Bakterien sind sehr weit verbreitet und werden durch Speicheltröpfchen, etwa beim Niesen, Husten oder Sprechen übertragen. Breiten sich diese Bakterien zum Beispiel in der Lunge aus, können Sie, vor allem bei älteren oder abwehrgeschwächten Menschen sehr schwere, zum Teil tödliche Entzündungen hervorrufen. Aus diesem Grunde empfiehlt die ständige Impfkommission des Gesundheitsministeriums die Impfung gegen Pneumokokken für alle Menschen über 60 Jahre und für alle chronisch Kranke (Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, Zuckerkrankheit oder Immunschwäche). Die Impfung besteht aus nur einer, sehr gut verträglichen Spritze, der Impfschutz hält für ca. 5-6 Jahre. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Tun Sie etwas
für Ihre Gesundheit !! Gesundheitszeugnis Nach §43 des Infektionsschutzgesetzes ist nun eine ausführliche schriftliche und mündliche Belehrung für das Gesundheitszeugnis notwendig. Diese Belehrung vermittelt Maßnahmen der persönlichen Hygiene, sowie Kenntnisse von Krankheiten, welche ein Arbeitsverbot im Lebensmittelbereich nach sich ziehen. Maßnahmen der Lebensmittelhygiene sind nicht im Bundesseuchengesetz beinhaltet (und sind somit nicht Bestandteil der Belehrung), sondern werden in der gültigen Hygieneverordnung geregelt. Wir sind vom staatlichen Gesundheitsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ermächtigt und beauftragt die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die Bescheinigungen auszustellen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. |